23. Juni 2020 Referentenentwurf zur Neuregelung der HOAI
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vorgelegt. Der Referentenentwurf ist noch nicht abschließend zwischen den Bundesressorts abgestimmt. Der Entwurf zur Änderung der HOAI folgt gesondert. Diese Änderungen werden derzeit erarbeitet.
Grundlegend neu ist, dass die Vertragsparteien das Honorar für die von der HOAI erfassten Leistungen künftig stets frei vereinbaren können. Für die Leistungen, für die bisher die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze galten, soll die HOAI künftig Honorartafeln vorsehen, die zur unverbindlichen Orientierung Honorarspannen für diese Leistungen aufzeigen. Außerdem soll die HOAI für die Fälle, in denen keine wirksame Honorarvereinbarung zwischen den Vertragsparteien getroffen wurde, eine Regelung zur vermuteten Honorarhöhe enthalten.
Sie finden den Referentenentwurf hier.