Architektenrecht

Architekten bewegen sich in einem immer schwierigeren Umfeld. Der Architekt wird zum Manager. Er muss die unterschiedlichen Interessen der Akteure eines Bauprojektes austarieren. Architekten sind oft als Generalplaner tätig. Diese Rolle erfordert zusätzliche Kompetenzen planerischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Art. Es bestehen Haftungs- und Honorarausfallrisiken.

Die Gestaltung komplexer Planerverträge, die Begleitung von Bauvorhaben bereits in der Planungsphase (LP 1 – 5) sowie die zügige Lösung aller Haftungs- und Honorarfragen ist seit Jahren Kernkompetenz von TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB.

Das architektenrechtliche Leistungsspektrum von TSP umfasst:

  • Beratung und Gestaltung von Planer- und Planer-ARGE-Verträgen
  • Konzeption und Synchronisation von Generalplaner-, Subplaner- und Projektsteuerungsverträgen
  • Baubegleitende Rechtsberatung von Planern, insbesondere auch in Bezug auf die spezifischen Anforderungen von Generalplaner- und Projektsteuerungsgesellschaften
  • Fundierte rechtliche Beratung und Vertretung in sämtlichen Honorarfragen, innerhalb und außerhalb der Tafelsätze der HOAI
  • Beratung und Behandlung von architektenrechtlichen Honorarsicherungsbegehren gem. §§ 650e, 650f BGB
  • Kompetente Beratung und zügige Lösung sämtlicher Rechtsfragen der vorzeitigen Beendigung von Architektenverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Architektenhaftung, u. a. im Zusammenwirken mit Objekt- und Haftpflichtversicherern
  • Umgang mit Bausummenüberschreitungen
  • Lösung sämtlicher Fragestellungen in Bezug auf den Bestand, den Umfang und die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus dem Architektenurheberrecht

Unsere Publikationen zum Thema Architektenrecht

Beck`sche Kurz-Kommentare: HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Bearbeitet u.a. von Dr. Rolf Theißen (Abschnitt 3: Objektplanung Ingenieurbauwerke)

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Dr. Rolf Theißen, Dipl.-Ing. Johannes Ulrich Pöhlker, Günter Adrians, Jens Böttcher

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Dr. Rolf Theißen, Dipl.-Ing. Johannes Ulrich Pöhlker, Günter Adrians