TSP-Tabellen

Teilleistungstabellen zur HOAI 2013
– TSP-Tabellen –

von Dr. Rolf Theißen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Lehrbeauftragter für Bau- und Vergaberecht
an der Beuth-Hochschule für Technik, Berlin

Tabelle VI: Fachplanung Technische Ausrüstung
– Grundleistungen –

LPH 1 Grundlagenermittlung 2 Prozent Bewertung:
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner

0,8 – 1,4

b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung

0,5 – 0,7

c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

0,1 – 0,4

LPH 2 Vorplanung 9 Prozent Bewertung:
a) Analysieren der Grundlagen, Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten

0,3 – 0,5

b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile,
Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf

3,8 – 4,2

c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage

1,8 – 2,0

d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der
technischen Anlagen

0,7 – 1,3

e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur

0,3 – 0,5

f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung

0,5 – 1,5

g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

0,1 – 0,4

LPH 3 Entwurfsplanung 17 Prozent Bewertung:
a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen
sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf

4,0 – 6,2

b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile Grundleistungen

0,4 – 1,0

c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und
Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des
Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender DimensionenFortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der AnlagenAuflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für EnergiebilanzierungenAnlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen

8,0 – 10,0

d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen)

0,1 – 0,3

e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit

0,2 – 0,4

f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung

0,8 – 1,8

g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

0,1 – 0,3

h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

0,1 – 0,4

LPH 4 Genehmigungsplanung 2 Prozent Bewertung:
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden

1,2 – 1,4

b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

0,6 – 0,8

LPH 5 Ausführungsplanung 22 Prozent Bewertung:
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung

3,8 – 4,8

b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile

Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich
Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne)

Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten

Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern

8,0 – 10,0

c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen

2,4 – 4,4

d) Fortschreibung des Terminplans

0,2 – 0,4

e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen

1,2 – 2,2

f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

2,4 – 4,0

LPH 6 Vorbereitung der Vergabe 7 Prozent Bewertung:
a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter

1,9 – 3,5

b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der
Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke

2,1 – 3,1

c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten

0,1 – 0,3

d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse

0,4 – 1,4

e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung

0,1 – 0,3

f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen

0,1 – 0,3

LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe 5 Prozent Bewertung:
a) Einholen von Angeboten

0,1 – 0,2

b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder
geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise

2,5 – 4,1

c) Führen von Bietergesprächen

0,2 – 0,4

d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung

0,2 – 0,4

e) Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren

0,6 – 0,9

f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung

0,1 – 0,3

LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation 35 Prozent Bewertung:
a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik

15,0 – 19,0

b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten

0,8 – 1,0

c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm)

0,2 – 0,6

d) Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch)

1,0 – 1,8

e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise

0,8 – 1,2

f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen

1,2 – 1,8

g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise

5,4 – 7,4

h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag

0,6 – 1,2

i) Kostenfeststellung

0,4 – 0,8

j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen

0,2 – 0,4

k) fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung

2,0 – 2,8

l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran

0,2 – 0,4

m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit
dem Stand der Ausführung

0,6 – 1,0

n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung

0,1 – 0,3

o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

0,2 – 1,2

p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

0,3 – 0,9

LPH 9 Objektbetreuung 1 Prozent Bewertung:
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen

0,4 – 0,7

b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegen über den ausführenden Unternehmen

0,2 – 0,4

c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

0,1 – 0,2