von Dr. Rolf Theißen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Lehrbeauftragter für Bau- und Vergaberecht
an der Beuth-Hochschule für Technik, Berlin
LPH 1 Grundlagenermittlung | 3 Prozent | Bewertung: |
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a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagen |
1,2 – 2,2 |
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b) Ortsbesichtigung |
0,1 – 0,3 |
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c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf |
0,6 – 0,8 |
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d) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter |
0,1 – 0,2 |
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e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
0,1 – 0,4 |
LPH 2 Vorplanung | 10 Prozent | Bewertung: |
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a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten |
0,4 – 0,6 |
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b) Abstimmen der Zielvorstellungen |
0,2 – 0,4 |
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c) Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkungen im Ökosystem |
1,8 – 2,4 |
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d) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel- der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen,- der Umweltbelange einschließlich der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und der vegetationstechnischen Bedingungen,- der gestalterischen und funktionalen Anforderungen,- Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen,- Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter |
3,6 – 4,2 |
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e) Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Angaben zum terminlichen Ablauf |
1,6 – 2,4 |
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f) Kostenschätzung, zum Beispiel nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen |
0,5 – 1,3 |
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g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Vorplanungsergebnisse |
0,1 – 0,4 |
LPH 3 Entwurfsplanung | 16 Prozent | Bewertung: |
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a) Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen AnforderungenAbstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter |
5,5 – 7,5 |
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b) Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden |
0,4 – 0,6 |
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c) Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben insbesondere- zur Bepflanzung,- zu Materialien und Ausstattungen,- zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben,- zum terminlichen Ablauf |
5,5 – 6,5 |
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d) Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung |
0,8 – 1,6 |
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e) Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 einschließlich zugehöriger Mengenermittlung |
0,8 – 1,8 |
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f) Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung |
0,1 – 0,3 |
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g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse |
0,1 – 0,4 |
LPH 4 Genehmigungsplanung | 4 Prozent | Bewertung: |
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a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter |
3,0 – 4,0 |
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b) Einreichen der Vorlagen |
0,1 – 0,2 |
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c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen |
0,1 – 0,6 |
LPH 5 Ausführungsplanung | 25 Prozent | Bewertung: |
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a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen |
6,8 – 8,6 |
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b) Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maßstab 1:200 bis 1:50 |
5,8 – 7,6 |
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c) Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter |
0,8 – 1,4 |
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d) Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausführung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruktionszeichnungen, insbesondere- zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief,- zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen,- zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten,- zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen |
6,0 – 7,8 |
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e) Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf |
0,3 – 0,5 |
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f) Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung |
1,6 – 2,4 |
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe | 7 Prozent | Bewertung: |
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a) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen |
2,3 – 3,1 |
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b) Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung |
1,3 – 2,3 |
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c) Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten |
0,2 – 0,4 |
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d) Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse |
0,3 – 0,5 |
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e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse |
0,8 – 1,2 |
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f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung |
0,3 – 0,5 |
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g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen |
0,2 – 0,4 |
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe | 3 Prozent | Bewertung: |
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a) Einholen von Angeboten |
0,1 – 0,2 |
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b) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise |
1,6 – 2,2 |
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c) Führen von Bietergesprächen |
0,1 – 0,2 |
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d) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens |
0,1 – 0,2 |
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e) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen |
0,1 – 0,2 |
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f) Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung |
0,2 – 0,4 |
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g) Mitwirken bei der Auftragserteilung |
0,1 – 0,2 |
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation | 30 Prozent | Bewertung: |
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a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik |
15,5 – 17,5 |
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b) Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen |
1,1 – 1,5 |
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c) Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten |
0,8 – 1,2 |
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d) Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse Grundleistungen |
0,3 – 0,5 |
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e) Dokumentation des Bauablaufes (zum Beispiel Bautagebuch), Feststellen des Anwuchsergebnisses |
0,4 – 0,6 |
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f) Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen |
0,6 – 1,2 |
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g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der ausführenden Unternehmen |
1,6 – 2,2 |
|
h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen |
0,4 – 0,6 |
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i) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber |
1,6 – 2,6 |
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j) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran |
0,2 – 0,4 |
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k) Übergabe des Objekts |
0,1 – 0,3 |
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l) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel |
0,2 – 1,0 |
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m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche |
0,1 – 0,3 |
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n) Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmen |
0,8 – 1,6 |
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o) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen |
0,6 – 1,0 |
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p) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276 |
0,6 – 1,0 |
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q) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts |
0,3 – 0,9 |
LPH 9 Objektbetreuung | 2 Prozent | Bewertung: |
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a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen |
0,8 – 1,7 |
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b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen |
0,4 – 0,8 |
|
c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen |
0,1 – 0,2 |