TSP ist seit Jahren im Energierecht für Netzbetreiber, Versorgungsunternehmen, Stadtwerke, Projektentwickler und Betreiber von Windkraft- und Photovoltaikanlagen beratend tätig. Im Bereich der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung besteht vom Vertragsmanagement bis zur Lösung von Entgeltfragen ausgewiesene Expertise.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet die rechtliche Konzeption und vertragsrechtliche Beratung von EEG-Anlagen und Anlagen der dezentralen Energieversorgung (Blockheizkraftwerke, Wind- und Solarparks etc.).
TSP bietet Ihnen hier folgendes Leistungsspektrum:
- Recht der Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung
- Rechtliche Konzeption und Beratung von Planungs-, Errichtungs- und Betriebsführungsverträgen für Anlagen der dezentralen Versorgung
- Lösung spezifischer Fragen der Errichtung und des Betriebs von Windkraft- und Photovoltaikanlagen
- Lösung von preisrechtlichen Konflikten und sonstigen Entgeltfragen in Privat-, Gewerbe- und Sondervertragskundenverhältnissen
- Behandlung vergaberechtlicher Probleme der Ausschreibung von Energiebedarf und Energiedienstleistungen
- Rechtliche Beratung in sämtlichen Fragen des Energiecontracting, d. h. des Energieliefer-, Einspar- und Finanzierungs-Contracting
- Wegenutzungs- und Konzessionsabgabenrecht