Energierecht

TSP ist seit Jahren im Energierecht für Netzbetreiber, Versorgungsunternehmen, Stadtwerke, Projektentwickler und Betreiber von Windkraft- und Photovoltaikanlagen beratend tätig. Im Bereich der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung besteht vom Vertragsmanagement bis zur Lösung von Entgeltfragen ausgewiesene Expertise.

Einen besonderen Schwerpunkt bildet die rechtliche Konzeption und vertragsrechtliche Beratung von EEG-Anlagen und Anlagen der dezentralen Energieversorgung (Blockheizkraftwerke, Wind- und Solarparks etc.).

TSP bietet Ihnen hier folgendes Leistungsspektrum:

  • Recht der Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung
  • Rechtliche Konzeption und Beratung von Planungs-, Errichtungs- und Betriebsführungsverträgen für Anlagen der dezentralen Versorgung
  • Lösung spezifischer Fragen der Errichtung und des Betriebs von Windkraft- und Photovoltaikanlagen
  • Lösung von preisrechtlichen Konflikten und sonstigen Entgeltfragen in Privat-, Gewerbe- und Sondervertragskundenverhältnissen
  • Behandlung vergaberechtlicher Probleme der Ausschreibung von Energiebedarf und Energiedienstleistungen
  • Rechtliche Beratung in sämtlichen Fragen des Energiecontracting, d. h. des Energieliefer-, Einspar- und Finanzierungs-Contracting
  • Wegenutzungs- und Konzessionsabgabenrecht

Unsere Publikationen zum Thema Energierecht

SektVO – Sektorenverordnung kompakt

Dr. Rolf Theißen, Dr. Frank Stollhoff