Schneller-Bauen-Gesetz im Land Berlin beschlossen

Der Berliner Senat hat am 20. August 2024 das „Schneller-Bauen-Gesetz“ beschlossen. Es umfasst mehr als 50 Gesetzesänderungen in zehn Landesgesetzen und einer Rechtsverordnung. So sollen beispielsweise Bauantragskonferenzen für größere Bauvorhaben eingeführt und in der Bauordnung verankert werden. Ziel ist es, frühzeitig Hemmnisse abzubauen und gemeinsam mit den beteiligten Behörden das Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen. Des Weiteren ist geplant, zusätzliche Fristen einzuführen, Zuständigkeiten neu zu regeln, den Wohnungsbau in einzelnen Rechtsvorschriften zu privilegieren und Rechtsnormen an das Bundesrecht anzugleichen. Außerdem soll das Vorkaufsrecht des Landes Berlin für Grundstücke in Landschaftsschutzgebieten gestärkt werden, um den Bedarf an Ausgleichsflächen zu decken.

Darüber hinaus hat der Berliner Senat ein über 70 Punkte umfassendes untergesetzliches Maßnahmenpaket beschlossen. Ziel ist es, die Verwaltungsarbeit weiter zu digitalisieren, zu beschleunigen und zu vereinheitlichen sowie die Rahmenbedingungen für das Bauen in Berlin insgesamt zu verbessern.

Der Entwurf des „Schneller-Bauen-Gesetzes“ wird nun dem Abgeordnetenhaus zugeleitet und soll bis Dezember 2024 in Kraft treten. Die vom Senat beschlossenen untergesetzlichen Maßnahmen gelten ab sofort.