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Promotion und Habilitation an der FU Berlin. Inhaber der Lehrbefugnis für Strafrecht und Strafprozessrecht. Vertritt ein breites Spektrum in den Bereichen des Straf- und Strafprozessrechts, insbesondere auch im Wirtschaftsstrafrecht und im Europäischen Strafrecht. Neben vielfältigen Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften unter anderem Co-Autor des AnwaltKommentars StGB sowie des StPO-Kommentars von Radtke/Hohmann und des Werkes „Wirtschaftsstrafrecht in der Praxis“ von Böttger. Zahlreiche und langjährige Lehrstuhlvertretungen an namhaften deutschen Universitäten. Referent auf Fachseminaren für Rechtsanwälte in der Fachanwaltsausbildung für Strafrecht. Neben den lehrenden und wissenschaftlichen Tätigkeiten seit 2012 Rechtsanwalt bei TSP. Schwerpunkte sind hier das Wirtschaftsstrafrecht und der gesamte Compliance-Bereich.